Geschätze Kollegen
Das Thema "Stornoquote" ist ein sehr akutes Thema auf meiner Agentur.
Wir haben mal alle gekündigten Policen (Januar bis und mit September)
von der ZURICH bestellt und kontrolliert auf seine Richtigkeit. Bei allen
sind Policen gekündigt worden, welche von unserer Seite her "unverschuldet"
sind. Also sollte und darf die ZURICH uns diese nicht ans Ziel anrechnen.
Nur einige Beispiele davon;
- Firma aufgelöst infolge Krankheit!
- Firma aufgelöst infolge Alter!
- KS abgegeben infolge Alter!
- MF oder MR verkauft und löst auch keines mehr ein!
- Handänderung Firma oder Liegenschaft!
- Todesfall VN!
- Mietkautionsvertrag nicht mehr nötig!
- Police mehr als 370 Tage sistiert!
Solche Verträge sollten von der ZURICH neutralisiert werden!
Veträge, welche wir "unverschuldet" verloren haben infolge viel zu hoher
Prämie gegenüber den Mitbewerbern habe ich hier gar nicht erwähnt.
Oder Kündigungen infolge schlechter/unzufriedener Schadenerledigung
auch nicht.
Nun zu meinem Anliegen/Frage an den Vorstand. Wir dieses Thema auch
bei euch thematisiert und an einer Sitzung mit der GL angesprochen?
Die STIMMUNG in meiner Mannschaft ist durch diese Situation alles andere
als rosig. Genau mit solchen Zielen ist die Gefahr gross, dass man gute und
auch sehr gute Kube verlieren wird.
Ich danke für die Kenntnisnahme und Bemühungen in dieser Angelegenheit.
Gruss aus Stans
Marcel
GAVZS Forum
Datum: 10.10.2014
Betreff: Ziel Stornoquote - verlieren von unverschuldeten Verträgen
Datum: 03.07.2014
Betreff: Reduktion BVG Wartefrist für Prämienbefreiung
Hallo zusammen
Ich wollte mich bei Hr. Candrian für diese Reduktion anmelden. Gemäss seiner Auskunft sollen wir uns bei Interesse beim GVZS melden und der Verband meldet ihm dann die Anzahl Interessierten.
Könnt ihr hier eine Umfrage machen?
Liebe Gruess.
Roger Müller
Datum: 03.07.2014
Betreff: Antw.:Reduktion BVG Wartefrist für Prämienbefreiung
Hallo Roger
Die Umfrage ist nun gestartet unter "GAVZS-Umfragen".
Lieber Gruss Micha
Datum: 04.07.2014
Betreff: Antw.:Antw.:Reduktion BVG Wartefrist für Prämienbefreiung
Danke Micha.
Wäre es evtl. möglich eine Mailmitteilung zu erhalten wenn jemand im Forum eine Antwort gibt? Nur wenn nicht zu kompliziert.
lg
Datum: 27.06.2014
Betreff: Superstufen für neue Kube
An der GV 2014 wurde erwähnt, dass es bei neuen Kube eine Aenderung bei der Superstufe gab. Kann dies nochmals präzisiert werden. Die aktuelle Info der verantwortlichen Stelle lautet :
"Nach Ende der Garantie tritt immer die Superstufe 75% in Kraft. Wenn der Kube unterjährig aus der Garantie kommt, gilt die 75% Stufe bis ende Jahr wie auch für das folgende ganze Jahr! Danach logischerweise die 100% Stufe. "
Ich danke für eine korrekte Info.
Datum: 01.07.2014
Betreff: Antw.:Superstufen für neue Kube
Saluti Dani
Ich werde unsere Protokolle des GAVZS durchgehen und den genauen Wortlaut raussuchen und mich bei dir melden.
Beste Grüsse
Gery